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   OLG Frankfurt, 12.02.1997 - 1 UF 179/95   

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OLG Frankfurt, 12.02.1997 - 1 UF 179/95 (https://dejure.org/1997,6675)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.02.1997 - 1 UF 179/95 (https://dejure.org/1997,6675)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Februar 1997 - 1 UF 179/95 (https://dejure.org/1997,6675)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1082
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.09.1997 - XII ZB 208/94

    Berechnung des Versorgungsausgleichs im Falle eines mehrfach geschiedenen Beamten

    Nur so ist auch gewährleistet, daß die Summe der einzelnen Kürzungsbeträge aus § 57 BeamtVG grundsätzlich demjenigen Kürzungsbetrag entspricht, der sich ergeben würde, wenn der Beamte während der gesamten Zeit nur einmal verheiratet gewesen wäre (ebenso OLG Frankfurt FamRZ 1997, 1082).
  • BGH, 10.09.1997 - XII ZB 191/94

    Berechnung des Ehezeitanteils des Versorgungsanrechts eines zum zweiten Mal

    Dies wäre aber der Fall, wollte man den Ehezeitanteil aus der zweiten Ehe aus einer bereits aufgrund eines vorausgegangenen Versorgungsausgleichs gekürzten Versorgung errechnen (ebenso Anm. Kemnade, FamRZ 1995, 298 und OLG Frankfurt/M., FamRZ 1997, 1082 ).
  • OLG Frankfurt, 04.10.1999 - 1 UF 199/98
    Dies ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1997, S. 1535), welche auch der Senatsrechtsprechung entspricht (FamRZ 1997, S. 1082), nicht zutreffend.
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